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gerichtliche Maßnahmen
Der Deutsche Bundestag hat das Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen, welches am 01.07.08 in Kraft getreten war. Seit diesem Tag übernimmt die AKKURAT INKASSO DIENST GmbH bei unstreitigen Forderungen, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, für das wesentlich geringere Kosten, als bei einem Rechtsanwalt berechnet werden; denn so hat es der Gesetzgeber eindeutig bestimmt.
Titulierte, zeitweilig nicht einziehbare Forderungen werden in Überwachungsverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren kontinuierlich geprüft und weiterbearbeitet. Oftmals können diese Forderungen noch nach vielen Jahren erfolgreich abgerechnet werden.
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