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Für die angebotenen Dienstleistungen stellt die AKKURAT INKASSO DIENST GmbH folgende Dateien schnell und unkompliziert zum downloaden bereit:
    Auftrag
Rechtlich gesehen ist der Inkassoauftrag bzw. -vertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen.
Für diesen Vertrag wiederum gelten die Regelungen für den Auftrag (§662 BGB) und für den Dienstvertrag (§611 BGB).
Der Inkassovertrag regelt die rechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis.
Für diesen Vertrag wiederum gelten die Regelungen für den Auftrag (§662 BGB) und für den Dienstvertrag (§611 BGB).
Der Inkassovertrag regelt die rechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis.
    Vollmacht
Die Inkassovollmacht ist die Ermächtigung des Gläubigers zur Einziehung fälliger Forderungen an das Inkassobüro. Erteilung zur Einziehung der Forderung muss schriftlich durch den Gläubiger erfolgen.
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