Akkurat Inkasso GmbH
Service
Was ist Inkasso
„Inkasso heißt Verantwortung“ – so der Slogan des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), in welchem wir seit 1996 Mitglied sind.
Mit „Inkasso“ wird der Einzug fälliger Forderungen bezeichnet. Sobald ein Kunde seine offene Rechnung trotz Mahnung nicht begleicht, entsteht ein Inkassofall. Der Rechnungssteller (in diesem Fall Gläubiger genannt) kann diesen Inkassofall selbst weiterbearbeiten oder aber ein Inkassounternehmen mit der Weiterbearbeitung beauftragen. Da die Kernkompetenz des Gläubigers oftmals in einem ganz anderen Bereichen liegt (Handwerk, Verkauf, Beratung etc.) und schlichtweg die notwendigen Ressourcen fehlen (Mitarbeiter, Zeit, Fachwissen etc.), wird gern die Hilfe eines Inkassounternehmens in Anspruch genommen.
Mit „Inkasso“ wird der Einzug fälliger Forderungen bezeichnet. Sobald ein Kunde seine offene Rechnung trotz Mahnung nicht begleicht, entsteht ein Inkassofall. Der Rechnungssteller (in diesem Fall Gläubiger genannt) kann diesen Inkassofall selbst weiterbearbeiten oder aber ein Inkassounternehmen mit der Weiterbearbeitung beauftragen. Da die Kernkompetenz des Gläubigers oftmals in einem ganz anderen Bereichen liegt (Handwerk, Verkauf, Beratung etc.) und schlichtweg die notwendigen Ressourcen fehlen (Mitarbeiter, Zeit, Fachwissen etc.), wird gern die Hilfe eines Inkassounternehmens in Anspruch genommen.
Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Absatz 2, 10 Absatz 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig, denn ein effektives, rechtskonformes Inkassoverfahren bedarf spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten. Branchenkenntnisse und eine maßgeschneiderte Beitreibungsstrategie sind hier ebenso wichtig, wie Professionalität und Empathie bei der Korrespondenz mit dem Schuldner. Ein Inkassounternehmen fungiert regelmäßig als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Es muss daher auf beide Parteien eingehen und eine Einigung herbeiführen, die optimaler Weise die Begleichung der vollständigen Forderung zum Gegenstand hat.
Eine Liste aller seriösen Inkassounternehmen finden Sie u.a. auf der Homepage des BDIU.
Eine Liste aller seriösen Inkassounternehmen finden Sie u.a. auf der Homepage des BDIU.
Wann Inkasso
Haben Sie eine (kostenpflichtige) Leistung erbracht, erwarten Sie im Gegenzug das pünktliche Begleichen Ihrer Rechnung. Bleibt die Zahlung aus, ist das ungerecht und ärgerlich. Zwar können Sie Ihren säumigen Kunden mahnen. Aber was dann?
Die wenigsten Rechtsanwälte kennen sich mit der Forderungsbeitreibung aus. Sie erwirken zwar einen Titel gegen den Schuldner, wissen aber nicht, wie sie anschließend an Ihr Geld kommen.
Inkassounternehmen hingegen sind darauf spezialisiert, Ihnen in einem solchen Fall adäquat weiterzuhelfen. Sie übernehmen das weitere Verfahren und sorgen für den Rechnungsausgleich. Mittels Fachwissen und Erfahrungswerten werden die hierzu notwendigen Maßnahmen wie Telefonanrufe, Außendienstbesuche, gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsaufträge und Pfändungen gezielt ausgewählt und eingesetzt.
Die wenigsten Rechtsanwälte kennen sich mit der Forderungsbeitreibung aus. Sie erwirken zwar einen Titel gegen den Schuldner, wissen aber nicht, wie sie anschließend an Ihr Geld kommen.
Inkassounternehmen hingegen sind darauf spezialisiert, Ihnen in einem solchen Fall adäquat weiterzuhelfen. Sie übernehmen das weitere Verfahren und sorgen für den Rechnungsausgleich. Mittels Fachwissen und Erfahrungswerten werden die hierzu notwendigen Maßnahmen wie Telefonanrufe, Außendienstbesuche, gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsaufträge und Pfändungen gezielt ausgewählt und eingesetzt.
Die einzigen Voraussetzungen für ein Inkassoverfahren sind, dass die Forderung fällig und unbestritten ist.
Eine Forderung ist fällig, wenn der Gläubiger den Ausgleich verlangen kann. Grundsätzlich darf er dies sofort, § 271 BGB, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dies kann z.B. durch die Angabe einer Zahlungsfrist auf der Rechnung geschehen.
Die Forderung ist unbestritten, wenn der Kunde kein Veto gegen die Rechnung erhoben hat.
Ist die Forderung also fällig und reklamationsfrei, kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Im Regelfall erfolgt die Beauftragung jedoch erst nach mindestens einem erfolglos gebliebenen Mahnschreiben des Rechnungsstellers.
Eine Forderung ist fällig, wenn der Gläubiger den Ausgleich verlangen kann. Grundsätzlich darf er dies sofort, § 271 BGB, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dies kann z.B. durch die Angabe einer Zahlungsfrist auf der Rechnung geschehen.
Die Forderung ist unbestritten, wenn der Kunde kein Veto gegen die Rechnung erhoben hat.
Ist die Forderung also fällig und reklamationsfrei, kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Im Regelfall erfolgt die Beauftragung jedoch erst nach mindestens einem erfolglos gebliebenen Mahnschreiben des Rechnungsstellers.
Warum Inkasso
Bleiben Rechnungen unbezahlt, kann dies gerade für kleinere Unternehmen schnell zu eigenen Zahlungsschwierigkeiten führen und im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz bedeuten. Verlust der Existenzgrundlage der Eigentümer sowie Arbeitsplatzverlust für die Mitarbeiter sind die Folge.
Gemäß SchuldnerAtlas Deutschland 2016 der creditreform wurde zum 1. Oktober 2016 für die gesamte Bundesrepublik eine Schuldnerquote von 10,06 % gemessen. Damit sind weiterhin rund 6,8 Mio. Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Schuldner um rund 131.000 Personen erhöht (+ 1,9 %).
Bereits 2012 berichtete der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), dass Inkassounternehmen 18,8 Mio. außergerichtliche Mahnungen pro
Gemäß SchuldnerAtlas Deutschland 2016 der creditreform wurde zum 1. Oktober 2016 für die gesamte Bundesrepublik eine Schuldnerquote von 10,06 % gemessen. Damit sind weiterhin rund 6,8 Mio. Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Schuldner um rund 131.000 Personen erhöht (+ 1,9 %).
Bereits 2012 berichtete der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), dass Inkassounternehmen 18,8 Mio. außergerichtliche Mahnungen pro
Jahr bearbeiten und in 80 % aller Fälle bereits vorgerichtlich eine Klärung herbeiführen.
Dabei setzen gut 500.000 Auftraggeber aus allen Wirtschaftszweigen auf eine Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen, welche pro Jahr rund 5 Mrd. Euro beitrieben. Tendenz steigend. Waren es laut BDIU 2014 noch 18,4 Mio. neue Inkassofälle, wurden 2015 bereits 22,3 Mio. neue Aufträge an diverse Dienstleister der Inkassobranche erteilt.
Durch das dem Wirtschaftskreislauf zurückgeführte Geld werden Unternehmen finanziell stabilisiert und Insolvenzen wirksam verhindert. Zudem werden Millionen von Arbeitsplätzen gesichert und die Preise für Dienstleistungen etc. für alle Endverbraucher stabil gehalten.
Dabei setzen gut 500.000 Auftraggeber aus allen Wirtschaftszweigen auf eine Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen, welche pro Jahr rund 5 Mrd. Euro beitrieben. Tendenz steigend. Waren es laut BDIU 2014 noch 18,4 Mio. neue Inkassofälle, wurden 2015 bereits 22,3 Mio. neue Aufträge an diverse Dienstleister der Inkassobranche erteilt.
Durch das dem Wirtschaftskreislauf zurückgeführte Geld werden Unternehmen finanziell stabilisiert und Insolvenzen wirksam verhindert. Zudem werden Millionen von Arbeitsplätzen gesichert und die Preise für Dienstleistungen etc. für alle Endverbraucher stabil gehalten.